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KEYTERSBERG · Regensburg

Ihr Anwalt für Marken- & Wettbewerbsrecht

Sie haben eine Abmahnung erhalten, eine einstweilige Verfügung liegt vor oder ein Wettbewerber handelt unlauter? Ich vertrete Sie als spezialisierter Rechtsanwalt für Marken- und Wettbewerbsrecht – ausschließlich in streitigen Auseinandersetzungen. Deutschlandweit, per Videokonferenz.

  • Vertretung bei Abmahnungen & einstweiligen Verfügungen
  • 25 Jahre Erfahrung im Wirtschaftsrecht
  • Deutschlandweit per Videokonferenz
Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl
Dr. Christian StahlRechtsanwalt
Deutschlandweit
Deutschlandweit

Bei Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen gelten kurze Fristen. Schildern Sie Ihren Fall noch heute.

Leistungen

Meine Leistungen im Marken- & Wettbewerbsrecht

Ausschließlich streitige Auseinandersetzungen – von der Abmahnung bis zur gerichtlichen Vertretung.

Abmahnung wegen Markenverletzung

Sie haben eine Abmahnung erhalten, weil Sie angeblich eine Marke verletzen? Ich prüfe die Berechtigung der Ansprüche, verhandle mit der Gegenseite und gebe eine Unterlassungserklärung nur ab, wenn es taktisch sinnvoll ist – nie ungeprüft.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Ein Wettbewerber mahnt Sie wegen eines angeblichen Wettbewerbsverstoßes ab? Ich analysiere die Vorwürfe, prüfe die Aktivlegitimation des Abmahners und entwickle Ihre Verteidigungsstrategie – von der modifizierten Unterlassungserklärung bis zur negativen Feststellungsklage.

Einstweilige Verfügung

Ein Wettbewerber hat eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirkt – oder Sie benötigen selbst schnellen gerichtlichen Schutz? Ich handle sofort. Bei Angriffs- und Verteidigungssituationen zählt jede Stunde. Ich prüfe die Erfolgsaussichten und leite die notwendigen Schritte ein.

Markenrechtliche Streitigkeiten

Ihre Marke wird von Dritten verletzt oder Ihnen wird eine Markenverletzung vorgeworfen? Ich vertrete Sie in allen markenrechtlichen Auseinandersetzungen – von der Abmahnung über das Löschungsverfahren bis zur Markenverletzungsklage vor den Land- und Oberlandesgerichten.

Prozessführung im Wettbewerbsrecht

Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, vertrete ich Sie vor Gericht. Mit rund 1.500 Prozessen vor deutschen Land- und Oberlandesgerichten kenne ich die Abläufe, die Taktiken der Gegenseite und die entscheidenden Weichenstellungen – und setze Ihre Interessen konsequent durch.

„Im Marken- und Wettbewerbsrecht kommt es auf schnelles, strategisches Handeln an. Ich sage Ihnen klar, welche Optionen Sie haben – und welche nicht."
Dr. Christian Stahl, Rechtsanwalt
Aus der Praxis

Ausgewählte Fälle aus meiner Praxis

Alle Fälle anonymisiert. Details unterliegen dem Mandatsgeheimnis. Jeder Fall ist anders – das Ergebnis hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

BEISPIEL – Abmahnung Markenverletzung

Abmahnung wegen angeblicher Markenverletzung abgewehrt

Ein mittelständisches Unternehmen erhielt eine Abmahnung wegen angeblicher Verletzung einer eingetragenen Wortmarke. Der Vorwurf: Die Produktbezeichnung sei mit der Marke eines Wettbewerbers verwechslungsfähig. Nach Prüfung der Markenrechte zeigte sich, dass der Schutzbereich der Klagemarke enger war als behauptet. Eine modifizierte Unterlassungserklärung mit deutlich reduziertem Anwendungsbereich wurde abgegeben – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Die Gegenseite nahm an. Keine Unterwerfung, keine Vertragsstrafe.
BEISPIEL – Einstweilige Verfügung

Einstweilige Verfügung gegen wettbewerbswidrige Werbung erwirkt

Ein Wettbewerber bewarb Produkte mit irreführenden Aussagen zur Marktführerschaft. Nach vergeblicher außergerichtlicher Aufforderung zur Unterlassung wurde innerhalb von 48 Stunden eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Landgericht beantragt und erwirkt. Der Wettbewerber gab eine Abschlusserklärung ab. Die irreführende Werbung wurde eingestellt.
BEISPIEL – Wettbewerbsprozess

Negative Feststellungsklage nach wettbewerbsrechtlicher Abmahnung

Ein Unternehmen wurde wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das UWG abgemahnt. Die geforderte Unterlassungserklärung hätte das gesamte Geschäftsmodell gefährdet. Statt abzugeben, wurde negative Feststellungsklage erhoben mit dem Ziel, feststellen zu lassen, dass der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nicht besteht. Das Gericht gab der Klage in erster Instanz statt. Der Abmahner legte Berufung ein, nahm diese jedoch vor der mündlichen Verhandlung zurück.

Jeder Fall ist anders – das Ergebnis hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Sie stecken in einer ähnlichen Situation? vereinbaren Sie einen Rückruf.

Warum ich?

25 Jahre Wirtschaftsrecht – Ihr Anwalt für Marken- und Wettbewerbsstreitigkeiten

25 Jahre Erfahrung

Seit 2001 vertrete ich Unternehmen im Wirtschaftsrecht. Mit rund 1.500 Prozessen vor deutschen Land- und Oberlandesgerichten weiß ich, worauf es in streitigen Auseinandersetzungen ankommt – juristisch und taktisch.

Ausschließlich Unternehmen

Ich berate und vertrete nur Unternehmen und Unternehmer. Mein gesamtes Know-how im Marken- und Wettbewerbsrecht fließt in genau die Fälle, die für Ihr Unternehmen relevant sind – ohne Streuverlust.

Deutschlandweit per Video

Ich vertrete Sie vor allen deutschen Land- und Oberlandesgerichten. Die Beratung und Abstimmung erfolgt per Videokonferenz – unkompliziert, ohne Anreise, deutschlandweit. Auch auf Englisch.

Deutschlandweit per Video

Deutschlandweit vor Gericht – ohne dass Sie reisen müssen

Beratung und Abstimmung per Videokonferenz. Vertretung vor allen deutschen Land- und Oberlandesgerichten.

FAQ

Häufige Fragen zum Marken- & Wettbewerbsrecht

Ich habe eine Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten – muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nein, auf keinen Fall ungeprüft. Die vorformulierte Unterlassungserklärung des Abmahners ist oft zu weit gefasst und mit einer hohen Vertragsstrafe bewehrt. Ich prüfe die Berechtigung der Abmahnung und formuliere – falls erforderlich – eine modifizierte, auf das tatsächlich Notwendige beschränkte Erklärung. Lassen Sie mich die Abmahnung prüfen, bevor Sie reagieren.

Gegen mich wurde eine einstweilige Verfügung erlassen – was jetzt?

Handeln Sie sofort. Sie haben die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und eine mündliche Verhandlung zu beantragen. Entscheidend ist, ob Sie eine Abschlusserklärung abgeben – tun Sie das nicht ungeprüft. Ich analysiere die Verfügung, prüfe die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs und entwickle die richtige Strategie – oft noch am selben Tag.

Ein Wettbewerber macht irreführende Werbung – was kann ich tun?

Sie können den Wettbewerber abmahnen und zur Unterlassung auffordern. Bei besonderer Dringlichkeit ist auch eine einstweilige Verfügung möglich. Ich prüfe die Werbeaussagen auf wettbewerbsrechtliche Verstöße, formuliere die Abmahnung und setze Ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durch.

Meine Marke wird von einem Dritten verletzt – wie gehe ich vor?

Zunächst sichere ich den Nachweis der Verletzung (Screenshots, Produktmuster). Dann prüfe ich den Schutzumfang Ihrer Marke und den Grad der Verletzung. Je nach Dringlichkeit kommt eine Abmahnung oder direkt eine einstweilige Verfügung in Betracht. Ziel ist immer, die Verletzung schnell und rechtssicher zu unterbinden.

Was kostet die Vertretung im Marken- und Wettbewerbsrecht?

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Ich biete eine Erstberatung zur festen Pauschale an, in der ich Ihren Fall beurteile und die voraussichtlichen Kosten transparent darlege. Bei Abmahnungen rechne ich – soweit zulässig – nach dem Gegenstandswert ab, den auch die Gegenseite ansetzt.

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Über mich

25 Jahre Wirtschaftsrecht – Ihr Partner im Marken- und Wettbewerbsrecht

Dr. Christian Stahl vertritt seit 2001 Unternehmen im Wirtschaftsrecht. Sein Schwerpunkt im Marken- und Wettbewerbsrecht liegt auf der Vertretung in streitigen Auseinandersetzungen.

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Kontakt

Schildern Sie mir Ihren Fall

Sie haben eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Ein Wettbewerber verletzt Ihre Marke? Schildern Sie mir Ihren Fall über das Kontaktformular. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück.

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